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Versteigerungsbedingungen

WR Prinzessin Antik GmbH  

Mit dem persönlichen Erscheinen, der telefonischen Teilnahme, oder der schriftlichen Gebotsabgabe, an der Versteigerung, sowie  der Teilnahme über verschiedene Internet- Auktionshäuser und Anbieter, und des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs, werden folgende Bedingungen anerkannt:

Versteigerungsbedingungen

1.0 Die WR Prinzessin Antik GmbH, diese vertr. d. d. Geschäftsführer Wanrong Li, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin, Handelsregisternummer HRB 212193B, seit 2019. 

Mit Firmensitz in der Spandauer Straße 29 in 10178 Berlin (Nikolaiviertel) (im Weiteren als WR Prinzessin benannt), versteigert öffentlich im Sinne des § 383, Abs. 3, Satz 1 des  HGB, und 474 Abs. 1 BGB, als Kommissionär auf Kosten und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 

Bei Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.  .WR Prinzessin Antik GmbH  

2.0 Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht,  diese werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei der Erteilung des Zuschlags befinden. Die Katalogbeschreibungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen aber keine zugesicherte Eigenschaft dar. Diese dienen der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände im Sinne des § 434 BGB; insbesondere stellen sie keine Garantien gemäß § 443 BGB dar. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte, namentlich jeglicher Art von Zustandsberichten (condition reports) sowie für die Bezeichnung der Gegenstände beim Ausruf. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands sind im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben dazu ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

inzessin Antik GmbH  

2.1 Im Weiteren behält sich WR Prinzessin vor, Katalogangaben vor der Versteigerung zu berichtigen; die berichtigten Angaben treten dann an die Stelle der Katalogbeschreibungen. WR Prinzessin behält sich das ausdrückliche Recht vor, Nummern des Kataloges zu  vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen

2.2 Der Käufer kann WR Prinzessin nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat, es sein den es würde ihm grobe vorsätzliche Fahrlässigkeit nachgewiesen.  

WR Prinzessin verpflichtet sich, bei rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrüge innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer nach seiner Wahl an den Käufer abzutreten, oder dem Einlieferer gegenüber selbst geltend zu machen; die Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Einlieferer trägt der Käufer, sofern WR Prinzessin vom Einlieferer keine Kostenerstattung erhält. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet WR Prinzessin dem Käufer den Kaufpreis samt Aufgeld, Zug um Zug, gegen Rückgabe des Gegenstandes aus. Ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. ©2023  by WR Prinzessin Antik GmbH  

2.3  Die Haftung der WR Prinzessin auf Schadensersatz für Vermögensschäden, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, WR Prinzessin viel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auch eine Haftung nach §§ 41 ff. KGSG wird ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

3.0 Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog genannten Schätzpreis. Regelmäßig wird um 10% gesteigert. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. WR Prinzessin kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. In letzterem Fall bleibt der Bieter sechs Wochen ab Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Bieter das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. WR Prinzessin kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

3.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und zur Abnahme des Kaufgegenstandes.
WR Prinzessin Antik GmbH  

3.2 Insofern ein Höchstbieter sein Gebot nicht gelten lassen will, kann WR Prinzessin diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte entsprechend verfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag auf das nächst niedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen.

3.3 WR Prinzessin kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) auf den Artikel bzw. auf das Lot bieten, ohne dies anzuzeigen zu müssen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder nicht. Zum Schutz des eingelieferten Objekts kann WR Prinzessin den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in diesem Falle handelt es sich um einen Rückgang bzw. auch um einen Zuschlag unter Vorbehalt, 

4.0 Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Möchte der Bieter auf Namen und Rechnung Dritter bieten, so hat dieser unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht, spätestens 48 Stunden vor Versteigerungsbeginn, dies schriftlich anzuzeigen, ansonsten kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Neukunden/Bieter, die WR Prinzessin nicht bekannt sind, sind angehalten, sich vor Abgabe eines Gebotes bei WR Prinzessin zu legitimieren.

4.1 Die Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden und müssen 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei WR Prinzessin eingegangen sein. Maßgeblich ist die Katalognummer des Artikels des Katalogtextes und nicht die Beschreibung/Bezeichnung oder das Foto des  Gegenstandes. 

4.2 Jedes Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Der erteilte Bietauftrag ist unwiderruflich und verbindlich und hat Gültigkeit für die Auktion sowie den anschließenden Nach- und Freihandverkauf. Er erlischt sechs Wochen nach der Auktion.

4.3  Mit dem Zuschlag geht die Gefahr gem. §§ 446, 447 BGB auf den Käufer über. Der Käufer ist sofort zur Abnahme gegenüber WR Prinzessin verpflichtet. Das Eigentum an den erstandenen Gegenständen geht jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtrechnungspreises auf den Käufer über. WR Prinzessin macht zugunsten des Einlieferers bis zur vollständigen Zahlung von seinem Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen Gebrauch. Unbeschadet dieses Zurückbehaltungsrechtes gelten die Verzugsbedingungen. WR Prinzessin Antik GmbH  

4.4 Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung bei   WR Prinzessin und deren Zustimmung. WR Prinzessin übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder nicht vollständige Gebote abgegeben werden.

4.5 Telefonisches Mitsteigern setzt bei den einzelnen Katalognummern jeweils einen Schätzpreis von mindestens € 500, – voraus. Telefonische Gebote müssen vor der Auktion durch den Bieter schriftlich bestätigt werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Bieter mit der Aufzeichnung der Telefonate einverstanden, ohne dass WR Prinzessin zu solcher Aufzeichnung verpflichtet ist. Sollte die telefonische Verbindung nicht zustande kommen oder die Verbindung während des Bietablaufs unterbrochen werden, so ist WR Prinzessin bevollmächtigt, bis zum im Katalog abgedruckten Schätzpreis für den Telefonbieter zu bieten. WR Prinzessin übernimmt keine Gewähr für die Bearbeitung der Gebote. Insbesondere haftet diese nicht für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonleitung oder für Übermittlungsfehler gleich welcher Art. WR Prinzessin Antik GmbH  


4.6 Bestehendes Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung (§ 312b-d BGB). 

5.0 Der Zuschlags Preis ist der Nettobetrag auf den ein Aufgeld von  ??25?? % inklusive der in der BRD derzeit geltenden Umsatzsteuer (z.Zt.19%) erhoben wird.   ( 100,- + 21% = 21,- + 19% = 25,-) 

5.1 Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die ersteigerten Gegenstände vom Käufer innerhalb von drei Monaten ausgeführt werden. Die Umsatzsteuer auf das Aufgeld wird erstattet, sobald der amtliche Ausfuhrnachweis vorliegt und überprüft wurde.

5.2 Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag in Euro (€) fällig, sofort zahlbar in bar, Überweisung oder bankbestätigten Scheck. Der Käufer kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens am achten Tag auf dem auf der Rechnung ausgewiesenen Konto der WR Prinzessin eingeht.

Bei Ausländischen Bietern wird, nach vorheriger Absprache, auch eine Zahlung über Kreditkarten, PayPal, Paysafe, oder Kryptowährungen, etc. entgegen genommen 

5.3  Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist  WR Prinzessin gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. 

5.4  WR Prinzessin ist ermächtigt, die dem von ihm vertretenen Auftraggeber zustehenden Ansprüche im eigenen Namen – auch gerichtlich – geltend zu machen.

5.5 Alle, während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellten Rechnungen bedürfen der Nachprüfung und gegebenen Falles der Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

6.0 Bei Zahlungsverzug des Käufers können unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 247, 288 BGB verlangt werden. 

6.1 Wird wegen verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung gefordert, kann dies auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird. Der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erloschen sind, und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat für einen Mindererlös und für die durch den erneuten Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen.  Ein Anspruch auf den merkantilen Mehrerlös bestehen nicht. 

7.0 Der Käufer hat die erworbenen Objekte unverzüglich mitzunehmen. Spätestens jedoch nach 8 Werktagen. Erfolgt trotzdem keine Abholung ist WR berechtigt, die Gegenstände im Namen sowie auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einzulagern. Lagern die Gegenstände beim Versteigerer, so ist dieser berechtigt, Lagergebühren in Höhe von 1% des Gesamtkaufpreises im Monat zu erheben. 

7.1 Jegliche Haftung für Beschädigung, Verlust, Verwechslung oder Untergang  wird abgelehnt. 

7.2 Der Versand erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag des Erwerbers und  ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. WR Prinzessin Antik GmbH  

8.0 Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf oder für den Freihandverkauf, die als Teil der Versteigerung gelten; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin  2. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz der WR Prinzessin ausschließlich Gerichtsstand. 3. Die Vertragsverhältnisse unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 4. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2 gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

11.  “Salvatorische Klausel”  WR Prinzessin Antik GmbH  

1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. 3. Das gleiche gilt, falls die Versteigerungsbedingungen  eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollten. 

Berlin, im Juli 2023, WR Prinzessin Antik GmbH, diese vertr. d. d. Geschäftsführer Wanrong Li